Das sozialpädagogische Kinderheim Titlisblick ist durch den Regierungsrat des Kantons Luzern gesetzlich anerkannt.

Wir finanzieren uns durch Beiträge der Kantone, durch Beiträge der einweisenden Stellen, durch Spenden sowie durch Mittel des Vereins Kinderheim Titlisblick. 

Wir setzen die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel wirksam und zielgerichtet ein. Zudem legen wir regelmässig Rechenschaft ab über den Einsatz der Gelder.

Die Finanzierung ist im Kanton Luzern im Rahmen des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) geregelt. Für ausserkantonale Kinder erfolgt die Abrechnung gemäss Interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft im Verein Kinderheim Titlisblick. Mit CHF 50.00 für Einzelmitglieder oder CHF 150.00 für Kollektivmitglieder sind Sie dabei. 


Fühlen Sie sich mit uns verbunden, möchten Sie unsere Arbeit unterstützen und regelmässig informiert werden, was bei uns läuft?

Wir freuen uns über Ihren Beitrag in Form einer Mitgliedschaft für das Kinderheim Titlisblick. Mit CHF 50.00 für Einzelmitglieder oder CHF 150.00 für Kollektivmitglieder sind Sie dabei.